Regeln an unseren Gewässern

Fangnachweise

– Jedes Mitglied muss einen Fangnachweis führen (Fangliste).
– Die Rückgabe hat bis zum 31.12 des laufenden Jahres zu erfolgen.
– Die Nachweise können in den, bei der Geschäftsstelle zu findenen, Briefkasten geworfen werden.
– Fehlmeldungen müssen abgegeben werden.
– Bei Nichtabgabe der Fanglisten wird keine neue Berechtigung, bezüglich des Angelns in unseren Gewässern, für das folgende Jahr erteilt.

Verhalten am Gewässer

– Erlaubt sind 3 Handangeln mit jeweils einem Haken bestückt.
– Drillinge und Zwillingshaken sind grundsätzlich nicht erlaubt, außer mit Köderfischen oder an Kunstködern.
– Käscher, Hakenlöser und Fischereierlaubnis sind Voraussetzung für den Fischfang.
– Mit lebenden Köderfischen darf nicht geangelt werden.
– Das Hältern von Fischen ist nicht erlaubt.
– Fische, die im Rahmen der Fangbegrenzung mitgenommen werden sind zu betäuben, waidgerecht zu töten und sofort in den Fangnachweis einzutragen.
– Schlachten von Fischen ist grundsätzlich auf dem Gelände des Angelvereins untersagt.
– Dosen, Flaschen, Papier, Angelhaken, Vorfächer usw. sind in den Mülleimern zu entsorgen.
– Den Anordnungen der Teichwarte und des Vorstandes ist unbedingt folge zu leisten.
– Vor Beginn des Angelns ist der Angelplatz im Umkreis von 10m von jeglichem Unrat zu säubern. Der Müll ist vom Angler zu entsorgen.

Zuwiderhandlungen können zum Entzug der Angelberechtigung führen!

Fangbegrenzung

2 Karpfen pro Tag / max. 5 Karpfen im Monat
2 Schleie pro Tag / max. 6 Schleie im Monat
5 Forellen pro Tag / max. 15 Forellen im Monat
3 Hechte oder Zander pro Tag bzw. im Monat